Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben entsprechend der geltenden Bauvorschriften umzusetzen. Sie wird nach Prüfung durch das zuständige Bauamt erteilt und sichert die rechtliche Zulässigkeit von Neubauten, Umbauten oder Anbauten.
Wissenswertes zur Baugenehmigung
- Erforderlich für Neubauten, Wintergärten, Garagen, Anbauten, Aufstockungen
- Prüfung erfolgt durch das Bauamt auf Grundlage des Bauantrags
- Kriterien: Bauordnung, Bebauungsplan, Abstandsflächen, Brandschutz
- Ohne Genehmigung drohen Sanktionen oder Rückbauverpflichtung
- In einigen Fällen genügt ein vereinfachtes oder genehmigungsfreies Verfahren
Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
- Einfamilienhäuser und Anbauten
- Wohnwintergärten und Terrassenüberdachungen (je nach Bundesland)
- Carports und Garagen ab bestimmter Größe
- Nutzungsänderungen von Gebäuden
- Gewerbliche oder öffentliche Bauprojekte
Ablauf der Genehmigung
- Erstellung eines Bauantrags durch Architekt oder Planer
- Einreichung mit Bauzeichnungen, Statik und Baubeschreibung
- Prüfung durch das Bauamt auf Übereinstimmung mit Baurecht
- Dauer: meist zwischen 4 und 12 Wochen
- Nach positiver Prüfung: schriftliche Baugenehmigung
Ausnahmen und Sonderfälle
- In einigen Bundesländern gelten vereinfachte Verfahren (z. B. Anzeigeverfahren)
- Kleingartenlauben, kleinere Gartenhäuser oder bestimmte Terrassenüberdachungen können genehmigungsfrei sein
- Auch genehmigungsfreie Bauten müssen oft bestimmte Vorgaben (z. B. Abstände) einhalten
Verwandte Begriffe zur internen Verlinkung
- Bebauungsplan: Der Bebauungsplan legt fest, was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Er regelt unter anderem Baugrenzen, Geschosszahl und Dachform.
- Wohnwintergarten: Ein Wohnwintergarten ist in vielen Fällen genehmigungspflichtig, da er als vollwertiger Wohnraum gilt und baurechtlich entsprechend bewertet wird.
